Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.2006 - 1 BvR 98/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Elternrechts bei Beeinträchtigung des Umgangsrechts eines Elternteils aufgrund unzureichender gerichtlicher Sachverhaltsaufklärung
- Wolters Kluwer
Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem Kind nach Scheidung; Durchführung eines Umgangkontaktes bei unterschiedlichen Wohnorten der Eltern; Auswahl des Transportmittels für Anreise nach dem Grundsatz der Zumutbarkeit; Rechtschutzbedürfnis nach zeitlicher Erledigung des ...
- Judicialis
GG Art. 6 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kindesanreise per Flugzeug kann verfassungswidrig sein
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 30.12.2005 - 16 WF 274/05
- BVerfG, 14.02.2006 - 1 BvR 98/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 7, 279
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Auszug aus BVerfG, 14.02.2006 - 1 BvR 98/06
Einem Umgangsberechtigten darf nicht die Möglichkeit genommen werden, zur Erhaltung der Beziehung zu seinem Kind sein Umgangsrecht unter Berücksichtigung des Kindeswohls auch auszuüben (vgl. BVerfGE 108, 52 ). - BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 14.02.2006 - 1 BvR 98/06
Auch sind die Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses nicht gegeben (vgl. dazu BVerfGE 81, 138 ).
- VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr; …
Dem Beschwerdeführer zu 1) wurde hier die Erweiterung des Umgangs für lediglich einen - wenn auch wichtigen Anlass - versagt (vgl. zum Weihnachtsferienumgang BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2006, Az.: 1 BvR 98/06, Rdnr. 18, www.bundesverfassungsgericht.de).